Ladelösungen effizient gestalten:
Bezahlen | Verwalten | Erweitern

Ladesäule mit Bezahlsystem

Mann lädt Elektrofahrzeug auf und bezahlt mit EC-Karte an der Ladestation.

Monkey Business – stock.adobe.com

Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Autos und der Elektromobilität wird eine flächendeckende Ladeinfrastruktur durch Ladesäulen und Wallboxen in Zukunft immer wichtiger – und dabei spielen effiziente Bezahlsysteme eine entscheidende Rolle. Zentrale Bezahlterminals bieten eine unkomplizierte und sichere Abwicklung von Ladevorgängen, ohne vorherige Registrierung der Nutzer. Zudem sorgen automatisierte Rechnungen und sichere Zahlungsvorgänge für weniger administrativen Aufwand und eine optimale Auslastung der Ladepunkte – unabhängig vom verwendeten Ladesäulenhersteller. Auch Ladesäulen für Unternehmen profitieren von Bezahlsystemen.

Hectronic Bezahlterminals: bargeldlose Payment-Lösung für alle Ladepunkte

Das zentrale bargeldlose Payment-Terminal von Hectronic erleichtert Betreibern von Ladepunkten oder Ladeparks das einfache Aufrüsten einer bestehenden oder den Aufbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur.

Das Bezahlterminal ermöglicht die Steuerung mehrerer Ladesäulen und kann mit nahezu allen gängigen Ladesäulenmodellen kombiniert werden.

Es bietet den barrierefreien kontaktlosen Zahlungsvorgang mit Debit-/Kreditkarten, per Mobile Payment, mit PIN-Eingabe gemäß Ladesäulen­ver­ordnung (LSV2+3) und EU-Verordnung AFIR.

Über den Fernzugriff können Statusmeldungen ausgegeben und wichtige Kennzahlen abgerufen werden. So ist die Ladeinfrastruktur stets unter Kontrolle.

Mehr Informationen und Produktbilder befinden sich im Katalog.

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Funktionen & Vorteile

  • Barrierefreie Bezahlung: Bankkarten und Mobile Payment
  • Zulassung: Baumusterprüfbescheinigung
  • Eichrechtskonforme Abrechnung
  • Hohe Datensicherheit ISO 27001 zertifiziert
  • Eigenes Backend Management System (BMS)
  • Offene Schnittstellen (3rd Party Integration)
  • Eigener Service Provider (PSP) HecNet
  • Höchste Stoßfestigkeit IK10
  • Digitale Belegerzeugung
  • Persönliches Customizing von Terminal, Touch und Beleg
  • Nachrüstung in bestehende Ladeinfrastruktur möglich

Ein zentrales Bezahlterminal bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen werden Kosten für die Investition reduziert, da mehrere Ladepunkte über ein einziges Terminal verwaltet werden können. Auch der Instandhaltungsaufwand wird durch diese zentrale Lösung minimiert. Die Bezahlterminals von Hectronic sind zudem mit allen Ladesäulen und Wallboxen auf dem Markt kombinierbar und bieten dadurch große Flexibilität. Da keine Registrierung erforderlich ist, wird der Zugang für Nutzer deutlich vereinfacht.

Das Bezahlterminal ist eichrechtskonform

Auch die Nachrüstung bereits bestehender Ladepunkte ist mit unserem Bezahlterminal möglich.

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Mit unserer Beratung finden Sie die passende Lösung.

Anwendungsfälle & Branchenbeispiele

Eine Ladesäule bzw. Wallbox mit integrierten Bezahlsystemen zu kaufen, bietet in verschiedenen Anwendungsbereichen erhebliche Vorteile.

  • Firmenparkplätze: Auf Firmenparkplätzen ermöglicht das zentrale Terminal eine einfache und effiziente Abwicklung der Ladegebühren für Mitarbeiter und Kunden. Der automatisierte Abrechnungsvorgang nach dem Laden reduziert den administrativen Aufwand und sorgt für einen reibungslosen Betrieb.
  • Hotel- und Gastgewerbe: Reisende können unkompliziert und schnell bezahlen, ohne sich für den Ladevorgang ihres E-Autos an Ladesäulen oder Wallboxen registrieren zu müssen. Das erhöht die Nutzerfreundlichkeit und macht das Laden während des Aufenthalts besonders attraktiv.
  • Öffentliche Parkplätze & Gewerbeparks: Hier sorgt ein zentrales Bezahlsystem für eine optimierte Auslastung der Ladepunkte, da der Zugang für verschiedene Nutzergruppen einfach und sicher ist.
  • Einzelhandelsflächen: Supermärkte oder andere Einkaufsmöglichkeiten können ihren Kunden ein komfortables Ladeerlebnis ihres E-Autos bieten. Durch den Wegfall komplizierter Registrierungsprozesse wird das Laden und Bezahlen während des Einkaufs vereinfacht, was die Kundenzufriedenheit steigern kann.

 

 

Technische Voraussetzungen & Installation

Die erfolgreiche Implementierung von Ladesäulen mit Bezahlsystemen erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung technischer Voraussetzungen. Wenn Sie ein Bezahlsystem für Ihre Ladelösungen kaufen möchten, begleiten wir Sie bei allen Schritten, um Ihr Projekt nahtlos umzusetzen. Dafür durchlaufen wir verschiedene Prozessschritte.

  • Klärung der Infrastrukturanforderungen: Für die Integration einer Ladesäule sind entsprechende Anschlüsse für Strom sowie eine stabile Internetverbindung für das Bezahlsystem notwendig. Je nach Standort können auch zusätzliche Netzwerkanbindungen (LAN, WLAN, LTE) erforderlich sein​. Gemeinsam sehen wir uns die Gegebenheiten vor Ort an und klären alle Details.
  • Installationsprozess: Die Installation von Ladestationen mit Bezahlterminals erfordert eine breite, technische Expertise. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter kümmern sich um die Installation und Inbetriebnahme, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Wartung und langfristiger Support: Auch nach der Inbetriebnahme bieten wir kontinuierlichen Support, regelmäßige Wartung und Updates der Bezahlsysteme, um die Funktionalität dauerhaft sicherzustellen. Auch wenn bestehende Ladestationen mit Bezahlterminals nachgerüstet werden sollen und Hilfe benötigt wird, beraten wir gerne ausführlich.

 

Erfolgreich realisierte Projekte

S+S Regeltechnik, Nürnberg

Gemeinsam mit unserem Lieferanten Hectronic haben wir für den Nürnberger Betrieb eine Anlage aus vier Wallboxen installiert, die über ein zentrales Bezahlterminal gesteuert wird. Sowohl Mitarbeiter, Kunden und Besucher als auch Lieferanten und benachbarte Firmen können die Lademöglichkeiten für Elektroautos nutzen. Der Kreis an Nutzern umfasst sowohl halb-öffentliche als auch interne Zugänge, wobei letztere über Transponder gesteuert und mit einer gesonderten Tarifgruppe abgerechnet werden. Unsere Leistungen reichen von der Inbetriebnahme, Wartung, regelmäßigen DGUV-Prüfungen bis zu weiteren Serviceleistungen.

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Beratung

Strom Ladeinfrastruktur
Innendienstteam
Tel: 0911 52705-150
laden@kienzle.de

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FAQ

Warum ist die ght der richtige Partner für mein Projekt?

Wir sind Ihr Fachbetrieb für E-Mobilität und arbeiten herstellerunabhängig. Damit können wir auf Ihre Anforderungen eingehen und die für Sie günstigste Lösung erarbeiten. Wir beraten, planen, besorgen die Hard- und Software, installieren und kümmern uns gerne auch danach um Ihre Anlage. Sie haben mit uns einen starken Partner für alle Belange Ihres Ladeinfrastruktur-Projekts: Bezahlterminal + Backend-Lösung + Netzbetrieb als Payment Service Provider (PSP)

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Dienstleistungsbereich rund um Bezahlautomaten verfügen wir über ein fundiertes Know-how. Unser Hersteller des Bezahlterminals Hectronic stellt seine Kompetenz nun bereits seit mehr als 60 Jahren im Outdoor Payment unter Beweis.

Sie profitieren von unserem 360° Service.

Wann muss eine Wallbox oder Ladesäule eichrechtskonform sein?

In Deutschland werden für die Abrechnung von elektrischer Energie besonders hohe Anforderungen gestellt. So schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, dass geeichte Messgeräte einzusetzen sind. Für die Ladestation als „Messgerät mit Zusatzeinrichtung“ mit häufig wechselnden Nutzern gelten zusätzlich besondere Vorgaben für die Verwendung der ermittelten Werte.

Sobald die Nutzung halböffentlich vorgesehen ist, dürfen nur eichrechtskonforme Ladestationen eingesetzt werden. Zudem müssen diese auch einheitliche Bezahlmöglichkeiten gemäß Ladesäulenverordnung und EU-Verordnung AFIR anbieten.

Wir verbauen nur eichrechtskonforme Ladestationen und gewährleisten die Ladesäulenverordnung mit EINEM Bezahlterminal für ALLE Ladepunkte.

Welche Förderung kann ich nutzen?

Die Förderungen durch die Bundesregierung sind je nach Nutzungsart unterschiedlich. Es gibt darüber hinaus regionale Förderprogramme der KfW.

Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten, wenn wir wissen, welche Art der Nutzung Sie anstreben (halböffentlich, öffentlich oder unternehmensintern).

Wer ist von der Ladesäulenverordnung (LSV2+3) betroffen?

Die Ladesäulenverordnung betrifft in erster Linie Betreiber von öffentlich und halböffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Das können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein. Die Verordnung legt bestimmte Anforderungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine einheitliche und sichere Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.

Wir erfüllen mit unseren Systemen vollumfänglich alle gesetzlichen Anforderungen der neuen Ladesäulenverordnung LSV2+3 und der EU Verordnung AFIR.

Welche Bezahlmöglichkeiten sollten angeboten werden?

Öffentliche zugängliche Ladepunkte müssen mit einem berührungslosen Bezahlsystem ausgestattet sein, das alle Bankkarten mit PIN-Eingabe akzeptiert (LSV2+3).

Mit unserem Bezahlterminal von Hectronic (Payment-Terminal) können Sie zentral alle gängigen Zahlungsmöglichkeiten nutzen und gleichzeitig alle Ladepunkte steuern. Die Bezahlung ist damit bargeldlos mit Bankkarten, Mobile Payment oder auch anderen unternehmensinternen Autorisierungsmedien (Bsp. Mitarbeiter-Ausweise und optional auch mit Ladekarten) möglich.

Braucht man eine Genehmigung vom Eichamt?

Ja, nach § 32 des Mess- und Eichgesetzes besteht eine Meldepflicht für die Inbetriebnahme der konformitätsbewerteten Messgeräte. Diese erfolgt beim zuständigen Eichamt.

Muss ich meine Ladepunkte anmelden?

Ja, es gibt eine Meldepflicht an den Netzbetreiber. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis 11KW müssen dem Netzbetreiber nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung zur Inbetriebnahme durch den Betreiber gemeldet werden. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge über 11KW müssen dem Netzbetreiber nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung vor der Installation durch den Betreiber gemeldet werden. Bei Überschreitung der Bemessungsleistung von 12KW ist eine Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.

Sind regelmäßige Überprüfungen der Anlagen vorgeschrieben?

Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Betriebssicherheit der elektrischen Anlage und der Betriebsmittel zu gewährleisten.

Unternehmer und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte unterliegen zudem den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und ganz allgemein der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Parallel gilt für ein Unternehmen ebenfalls immer die Betriebssicherheitsverordnung. In allen Nutzungsfällen müssen, insbesondere bei der Integration in bestehende elektrische Anlagen, die Installationsbedingungen vorab durch eine Elektrofachkraft, welche nach § 13 der Energieeinspeisungsverordnung (EnEV) im Installateurverzeichnis gemeldet oder direkter Netzbetreiber ist, geprüft und ausgeführt werden. Bei Neuinstallationen und Erweiterungen sind unter anderem die VDE-AR-N4100, sowie die VDE 0100-722 zu berücksichtigen. Weiterhin ist die Verfügbarkeit der Anschlussleistung mit dem Netzbetreiber zu klären, siehe Meldepflicht.

Wir führen die Erst- und Wiederholungsprüfungen in Anlehnung an DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 nach DGUV Vorschrift 3 durch.

Wir empfehlen nachdrücklich regelmäßige Prüf- und Wartungsintervalle einzuhalten, damit Sie den Gewährleistungsanspruch beim Hersteller nicht verlieren. Wir beraten Sie dazu im Rahmen der Projektierung.

Warum ist eine zentrale Bezahlstation vorteilhafter?

Sie reduzieren die Erst-Investitionskosten und verschlanken die laufenden Gebühren, da Sie mit einem zentralen Payment-Terminal alle Ladepunkte ansteuern und abrechnen können.

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