E-MOBILITÄT AUF DEM FIRMENGELÄNDE ODER ÖFFENTLICH
Strom: Laden | Bezahlen | Abrechnen

Strom-Ladesäulen und Bezahlterminal

 

E-Mobilität:  Wir haben die All-in-One-Lösung ...

Von ght erhalten Sie die vollständige Strom-Ladelösung inklusiv Bezahlterminal und
360° Services aus einer Hand. 

Video: Bezahlterminal

Wer Ladestationen aufstellen will oder seine Ladeinfrastruktur ausbauen möchte, muss sich ein erhebliches Pensum an Knowhow aneignen.
Gerade jetzt, da die Ladesäulenverordnung (LSV2+3) und die EU-Verordnung AFIR Gesetz wird, muss auch die einheitliche Bezahlung und Abrechnung von Ladungen gewährleistet werden.  

Wir kümmern uns zuverlässig um Ihr Projekt.

Wir arbeiten Hersteller-unabhängig. Damit wählen Sie das Ladesäulen-Modell, das zu Ihren Anforderungen passt und Ihnen gefällt... vielleicht sogar in Ihrer Unternehmensfarbe.

Produkte          Anfrage senden           FAQ            Projekte

Als spezialisierter Fachbetrieb für Elektromobilität kümmern wir uns ganzheitlich. Wir beraten fachkundig, besorgen und installieren die passenden Hard- und Softwareprodukte und bieten die Betreuung wie auch Wartungen danach.

  • Beratung und Fördertipps

  • Konzept für Ihre Ladeinfrastruktur

  • Produktauswahl Hersteller-unabhängig

  • Montage, Inbetriebnahme und IT-Integration

  • Steuerungssoftware und Bezahlterminal

  • Wartungs- und Reparaturservice

ELEKTROMOBILITÄT 

Strom: Laden | Bezahlen | Abrechnen 

  • BEZAHLTERMINAL
    eichrechtskonform
  • Ladesäulen von
    Mennekes
  • Ladesäulen von
    ABL
  • Ladesäulen von
    Compleo

BEZAHLTERMINAL<br>eichrechtskonform

Bezahlterminal für alle Ladepunkte

Das zentrale bargeldlose Payment-Terminal erleichtert Ihnen als Betreiber von Ladepunkten oder Ladeparks das einfache Aufrüsten Ihrer bestehenden oder den Aufbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur.

Das Bezahlterminal ermöglicht die Steuerung mehrerer Ladesäulen und kann mit nahezu allen gängigen Ladesäulenmodellen kombiniert werden.

Es bietet den barrierefreien kontaktlosen Zahlungsvorgang mit Debit-/Kreditkarten, per Mobile Payment, mit PIN-Eingabe gemäß Ladesäulen­ver­ordnung (LSV2+3).

Über den Fernzugriff können Statusmeldungen ausgegeben und wichtige Kennzahlen abgerufen werden. So haben Sie Ihre Ladeinfrastruktur stets unter Kontrolle. 

VIDEO:  Das Bezahlterminal

Das Bezahl-Terminal ist eichrechtskonform. 

Auch die Nachrüstung bereits bestehender Ladepunkte ist mit unserem Bezahlterminal möglich.

Merkmale

  • Barrierefreie Bezahlung: Bankkarten und Mobile Payment
  • Zulassung: Baumusterprüfbescheinigung
  • Eichrechtskonforme Abrechnung
  • Hohe Datensicherheit ISO 27001 zertifiziert
  • Eigenes Backend Management System (BMS)
  • Offene Schnittstellen (3rd Party Integration)
  • Eigener Service Provider (PSP) HecNet
  • Höchste Stoßfestigkeit IK10
  • Digitale Belegerzeugung 
  • Persönliches Customizing von Terminal, Touch und Beleg
  • Nachrüstung in bestehende Ladeinfrastruktur möglich

Vorteile

  • Zentrales Bezahlterminal für alle Ladepunkte
  • Keine Registrierung erforderlich
  • Geringere Investitionskosten
  • Weniger Instandhaltungsaufwand
  • Freie Wahl der Ladesäulenhersteller
  • Mitarbeiterentlastung durch automatisierte Abrechnung
  • Automatisierte sichere Zahlungsvorgänge
  • Höhere Auslastung der Ladepunkte 

Ihr Kontakt

BERATUNG

Team Ladeinfrastruktur
Tel: 0911 52705-150
laden@ght.de

Ladesäulen von<br>Mennekes

Professional-Reihe von Mennekes

Ladestationen für Industrie und Gewerbe!

AMEDIO® Professional und AMTRON® sind Ladestationen mit überzeugenden „inneren Werten". Ob effektives Lastmanagement, Eichrechtskonformität, „Plug & Charge“-Option oder einfaches Abrechnungssystem –  die moderne Ladesäule bietet viele Möglichkeiten, um Betreibern von Ladesystemen aus Industrie und Gewerbe den perfekten Einstieg in die Elektromobilität zu erleichtern.

Produktbilder finden Sie im Katalog  Ladestationen-Produktfamilie

Beide Modelle wurden speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende entwickelt, die Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter und Kunden aufbauen wollen. Die Professional Geräte erfüllen alle rechtlichen Vorgaben und sind somit eichrechtskonform. Die Ladestationen können über LAN vernetzt werden, um so das integrierte MENNEKES Lastmanagement zu nutzen. Durch das integrierte Mobilfunkmodem in den Professional+ Varianten kann eine direkte Anbindung an Backendsysteme zwecks Monitoring und Abrechnung erfolgen. Mit der integrierten „Plug & Charge“ (PnC) Funktion wird der zukünftige Ladevorgang noch komfortabler.

Rechtskonforme Ladestromabrechnung – Eichrecht

Überall, wo Ladestrom nicht kostenlos angeboten, sondern weiterberechnet wird, sind eichrechtskonforme Ladelösungen Pflicht. AMEDIO® und AMTRON® Professional und AMTRON® Professional Twincharge erfüllen alle rechtlichen Vorgaben und sind somit eichrechtskonform.

Sicherheit zu jeder Zeit – Lastmanagement

Ausgestattet mit modernster Elektronik bietet Ihnen unsere Professional-Reihe Funktionalitäten für ein intelligentes Ladeund Lastmanagement – dynamisch und phasengenau für bis zu 100 Ladepunkte. So ist die Betriebssicherheit garantiert, egal wie viele Autos gleichzeitig Laden.

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Team Ladeinfrastruktur
Tel: 0911 52705-150
laden@ght.de

Ladesäulen von <br>ABL

eM4 Single oder Twin von ABL

Mehrfamilienhäuser und Wohnungswirtschaft

Die Wallbox eM4 Single ist die ideale Ladelösung für Mehrfamilienhäuser, egal ob mit Parkplätzen vor dem Gebäude, im Parkhaus oder in der Tiefgarage. Sie eignet sich für Gruppeninstallationen und bietet dynamisches Lastmanagement, eine Zugangskontrolle sowie einen integrierten Energiezähler. Mit einem Backend können Sie Verbrauche monitoren und kWh-genau abrechnen.

Im Unternehmen und in Parkhäusern

Die Wallbox eM4 Twin ist unsere passgenaue Ladestation für Unternehmen und Parkhäuser.
Die ausdrucksstarke Statusanzeige der Wallbox eM4 Twin ermöglicht durch visuelles Feedback ein intuitives Bedienen der Ladestation. Ihr ganzheitlicher Funktionsumfang sowie das hochwertige Design machen die ABL Wallbox eM4 Twin zu einer ästhetischen und zukunftssicheren Ladelösung für den gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Qualität und Sicherheit

Ihr robustes Design und die hochwertige Verarbeitung schützen die Wallbox eM4 Twin vor Außeneinwirkung. Durch die serienmäßige Ausstattung mit FI Typ A und DC-Fehlerstromerkennung ist die Wallbox anschlussfertig vorinstalliert. Alle Wallboxen von ABL sind „Made in Germany“ und bieten höchsten Sicherheitsstandard.

Downloads

Katalog ABL 

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Ladesäulen von <br>Compleo

AC, DC oder HighPowerCharger von Compleo

Compleo Produktserie der AC, DC und HighPower Ladestationen

Die Ladelösungen von Compleo für jede Anforderung.

Von der AC Ladestation, dem DC-Schnellladen bis hin zum HighPowerCharger.

Die Produktpalette bietet für jeden Bedarf eine passende Lösung.

Welchen Bedarf haben Sie?   Anfrage senden

Der eTower 200

Starke Leistung, großartige Flexibilität

Der eTower 200 kann direkt vor Wänden installiert werden und ist als leisester Charger seiner Klasse für lärmsensitive Gebiete geeignet. Er glänzt auch dort, wo die Bauhöhe begrenzt ist, wie etwa in Tiefgaragen. Mit einer Installation ganz ohne Kran. Der eTower unterstützt eine kompakte Aufstellung auch durch den kleinsten Servicebereich seiner Klasse. Mit nur 450 mm Tiefe und Frontaccess für den Service steht er für eine effiziente Platznutzung. Alle Komponenten können direkt durch eine einzige Tür erreicht werden.

 

Leistungsstark und zuverlässig: Der eTower ist Ihre zukunftssichere High-Power-Ladelösung. Er ist besonders flexibel zu installieren und gleichzeitig ganz einfach barrierefrei zu bedienen.

  • Laden von zwei Fahrzeugen mit insgesamt bis zu 200 kW DC
  • Mehr Standorte für ultra-schnelles Laden durch flexible Installation
  • Besonders niedrige Geräuschemission für Aufbau in lärmsensitiven Gebieten
  • Intuitive Bediendung inklusive Payment-Terminal
  • LED-Ladestandsanzeige, hohe Sichtbarkeit auch aus der Ferne
  • Onlineanbindung über LAN und 4G
  • Eichrechtskonform
  • ISO 15118-ready

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FAQ

Warum ist die ght der richtige Partner für mein Projekt?

Wir sind Ihr Fachbetrieb für E-Mobilität und arbeiten herstellerunabhängig. Damit können wir auf Ihre Anforderungen eingehen und die für Sie günstigste Lösung erarbeiten. Wir beraten, planen, besorgen die Hard- und Software, installieren und kümmern uns gerne auch danach um Ihre Anlage.

Sie haben mit uns einen starken Partner für alle Belange Ihres Ladeinfrastruktur-Projekts:

Bezahlterminal + Backend-Lösung + Netzbetrieb als Payment Service Provider (PSP)

 

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Dienstleistungsbereich rund um Bezahlautomaten verfügen wir über ein fundiertes Know-how. Unser Partner und Hersteller des Bezahlterminals Hectronic stellt seine Kompetenz nun bereits seit mehr als 30 Jahren im OutdoorPayment unter Beweis.

Sie profitieren von unserem 360° Service .

Wann muss eine Wallbox oder Ladesäule eichrechtskonform sein?

In Deutschland werden für die Abrechnung von elektrischer Energie besonders hohe Anforderungen gestellt. So schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, dass geeichte Messgeräte einzusetzen sind. Für die Ladestation als „Messgerät mit Zusatzeinrichtung“ mit häufig wechselnden Nutzern gelten zusätzlich besondere Vorgaben für die Verwendung der ermittelten Werte.

Sobald die Nutzung halböffentlich vorgesehen ist, dürfen nur eichrechtskonforme Ladestationen eingesetzt werden. Zudem müssen diese auch einheitliche Bezahlmöglichkeiten gemäß Ladesäulenverordnung anbieten.

Wir verbauen nur eichrechtskonforme Ladestationen und gewährleisten die Ladesäulenverordnung mit EINEM Bezahlterminal für ALLE Ladepunkte.

Welche Förderung kann ich nutzen?

Die Förderungen durch die Bundesregierung sind je nach Nutzungsart unterschiedlich. Es gibt darüber hinaus regionle Förderprogramme der KfW.

Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten, wenn wir wissen, welche Art der Nutzung Sie anstreben (halböffentlich, öffentlich oder unternehmensintern).

Wer ist von der Ladesäulenverordnung (LSV2) betroffen?

Die Ladesäulenverordnung betrifft in erster Linie Betreiber von öffentlich und halböffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Das können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein. Die Verordnung legt bestimmte Anforderungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine einheitliche und sichere Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. 

Wir erfüllen mit unseren Systemen vollumfänglich alle gesetzlichen Anforderungen der neuen Ladesäulenverordnung LSV2+3 und der EU Verordnung AFIR.

Welche Bezahlmöglichkeiten sollten angeboten werden?

Öffentliche zugängliche Ladepunkte müssen mit einem berührungslosen Bezahlsystem ausgestattet sein, das alle Bankkarten mit PIN-Eingabe akzeptiert (LSV2+3). 

Mit unserem Bezahlterminal von Hectronic (Payment-Terminal) können Sie zentral alle gängigen Zahlmöglichkeiten nutzen und gleichzeitig alle Ladepunkte steuern. Die Bezahlung ist damit bargeldlos mit Bankkarten, Mobile Payment oder auch anderen unternehmensinternen Autorisierungsmedien (Bsp. Mitarbeiter-Ausweise und optional auch mit Ladekarten) möglich. 

Die Vorteile des Bezahlterminals finden Sie hier. LINK

Braucht man eine Genehmigung vom Eichamt?

Ja, nach § 32 des Mess- und Eichgesetzes besteht eine Meldepflicht für die Inbetriebnahme der konformitätsbewerteten Messgeräte. Diese erfolgt beim zuständigen Eichamt.

Muss ich meine Ladepunkte anmelden?

Ja, es gibt eine Meldepflicht an den Netzbetreiber.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis 11KW müssen dem Netzbetreiber nach §19 der Niederspannugsanschlussverordnungzur Inbetriebnahme durch den Betreiber gemeldet werden.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge über 11KW müssen dem Netzbetreiber nach §19 der Niederspannugsanschlussverordnung vor der Installation durch den Betreiber gemeldet werden.
Bei Überschreitung der Bemessungsleistung von 12KW ist eine Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.

Sind regelmäßige Überprüfungen der Anlagen vorgeschrieben?

Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Betriebssicherheit der elektrischen Anlage und der Betriebsmittel zu gewährleisten.

Unternehmer und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte unterliegen zudem den Vorschriften der Berufsgenossenschaften
und ganz allgemein der Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB. Parallel gilt für ein Unternehmen ebenfalls immer die
Betriebssicherheitsverordnung. In allen Nutzungsfällen müssen, insbesondere bei der Integration in bestehende elektrische
Anlagen, die Installationsbedingungen vorab durch eine Elektrofachkraft, welche nach §13 der Energieeinspeisungsverordnung
(EnEV) im Installateurverzeichnis gemeldet oder direkter Netzbetreiber ist, geprüft und ausgeführt werden. Bei Neuinstallationen
und Erweiterungen sind unter anderem die VDE-AR-N4100, sowie die VDE 0100-722 zu berücksichtigen. Weiterhin ist die
Verfügbarkeit der Anschlussleistung mit dem Netzbetreiber zu klären, siehe Meldepflicht.

Wir führen die Erst- und Wiederholungsprüfungen in Anlehnung an DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 nach DGUV Vorschrift 3 durch.

Wir empfehlen nachdrücklich regelmäßige Prüf- und Wartungsintervalle einzuhalten, damit Sie den Gewährleistungsanspruch beim Hersteller nicht verlieren. 

Wir beraten Sie dazu im Rahmen der Projektierung.

Warum ist eine zentrale Bezahlstation vorteilhafter?

Sie reduzieren die Erst-Investitionskosten und verschlanken die laufenden Gebühren, da Sie mit einem zentralen Paymentterminal alle Ladepunkte ansteuern und abrechnen können.

Hier finden Sie die Merkmale und Vorteile des zentralen Bezahlterminals: LINK

 

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