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Tachographentraining mit Zertifikat beim Profi
Artikel 33 hat unmittelbare Auswirkungen für Ihre Branche:
ACHTUNG:
"...Kann das Verkehrsunternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen ist,..." haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 der VO 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Nach unseren Erfahrungen genügt die BKF-Qualifizierung nicht aus, um den Schulungserfordernissen am Tachographen gerecht zu werden. Deshalb: Lassen Sie Ihre Fahrer jetzt schulen und Sie erhalten aussagekräftige Bescheinigungen für die Vorlage bei Betriebskontrollen.
Den vollständigen Artikel 33 lesen Sie hier
Rundschreiben des BGL zur Unterweisungspflicht
Sichern Sie sich ab: Buchen Sie jetzt das Tachotraining für Ihre Fahrer. Die Zertifikate stellen wir sofort nach der Tacho-Schulung aus.
Einzigartig und Nachhaltig: Wir schulen am Gerät!*
Ihre Fahrer beherrschen danach:
- Praktische Übungen am DTCO 4.0 und Vorgängermodellen
- Sicherer Umgang mit allen gängigen digitalen Tachographen von VDO
- Was ist DSRC, Privacy Button, GNSS...
- Manueller Nachtrag am Tacho: gesetzeskonforme Eingabe
- Sicherer Umgang mit: Arbeitszeitgesetz und EU-Verordnungen
- Was tun bei Verlust der Fahrerkarte
- Not- und Sonderfälle
- Wir beantworten Ihre Fragen
Wir schulen auch direkt in Ihrem Unternehmen – das spart Ihnen Zeit, Anfahrt und Spesen. (auch samstags)
* Nur in den Schulungsräumen der ght Nürnberg und München.