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Unsere Services für Ihr Unternehmen:
- Umrüstung der Fahrzeuge mit Smart Tachograf 2
- § 57b/d Tachographenprüfungen inkl. Updates
- Schulungen für Fuhrparkmanager Mobilitätspaket
- Schulungen für Fahrer Tachograf | Mobilitätspaket
Einfach erklärt: Video Mobilitätspaket 1
Aktuelle Gesetzesänderungen
Seit dem 02.02.2022 gilt:
Eingabepflicht des Landessymbols
Seit dem 02.02.2022 besteht die Eingabepflicht des Landessymbols nach einem Grenzübertritt. Fahrerinnen und Fahrer müssen die Eingabe am Tachographen bereits an der ersten verfügbaren Haltemöglichkeit vornehmen (EU 165/2014). Wie das ohne Zeitverlust geht, erfahren Sie in unserem Video.
Seit dem 21.02.2022 gilt:
Rückkehrpflicht zur Niederlassung
Seit dem 21.02.2022 sind Unternehmen dazu verpflichlichtet, Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, spätestens acht Wochen nach dem Verlassen Deutschlands zu einer Betriebsstätte in Deutschland zurückführen zu lassen. (EG 1072/2009) Das gilt auch für im Ausland angemietete Fahrzeuge, die von der Niederlassung des Unternehmens in Deutschland eingesetzt werden.
4-tägige Sperre nach Kabotage
Auch sind seit dem 21.02.2022 Kabotagefahrten nach Beendigung der zugelassenen Kabotagebeförderungen in einem EU-Mitgliedsstaat für vier Tage untersagt. Die Frist beginnt mit dem Folgetag der letzten Kabotagefahrt. (EG 1071/2009)
Anträge für Gemeinschaftslizenzen für Fahrzeuge über 2,5 t
Zwar benötigen im grenzüberschreitenden Güterverkehr operierende Unternehmen erst ab dem 21.05.2022 eine Gemeinschaftslizenz für Fahrzeuge, die mehr als 2,5 Tonnen wiegen. Entsprechende Anträge können Sie aber bereits seit dem 21.02.2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden stellen. (EU 1072/2009). Für rein nationale Beförderungen ist eine Berechtigung weiterhin erst ab einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen erforderlich.
Ab dem 21.08.2023 gilt:
DTCO 4.1 in Neufahrzeugen
Neufahrzeuge (Erstzulassungen) > 3,5 t* werden mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet.
Zum 31.12.2024 gilt:
DTCO 1.X - 3.X wird DTCO 4.1
Alle Fahrzeuge > 3,5 t*, die noch einen analogen oder einen digitalen Tachographen der 1. Generation (z. B. DTCO 1.x – 3.x) verwenden und grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Tachographen Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet sein.
Weitere Termine werden wir ergänzen...
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