Alle Neuerungen auf einen Blick

Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) 2024 – vormals De-minimis

Ab dem 5. Februar 2024 läuft die Antragsperiode für das Förderprogramm De-minimis. Bis zum 31. Mai 2024 können Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen staatliche Fördergelder beantragen. Die nötigen Unterlagen stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) online auf seinem  eService-Portal  zur Verfügung.

Fahrzeugbezogene  De-Minimis Maßnahmen

z.B. SmartTacho Gen 2, Fahrerassistenzsysteme wie Abbiegeassistent und Alkolock.

De-Minimis Maßnahmen zur Effizienzsteigerung

z.B. Erwerb von Telematik-Systemen und Hardware oder Software für digitale EG-Kontrollgeräte (zum Beispiel: VDO Smartlink Pro, TIS Web/KiARC Archivierung, Remote Download/DLD).

Liste der förderfähigen Maßnahmen

Beispiele für Maßnahmen aus der Kategorie Fahrerassistenzsysteme und Kommunikationslösungen für die Anbindung des LKW an den Betrieb: Navigationssysteme (inkl. Beschaffung/Update von Kartenmaterial), Software für Telematik, Aufmerksamkeits-Assistenzsysteme und vieles mehr. Geförderte Anschaffungsart: Kauf, Miete, Leasing.

Unser Kienzle Team berät Sie gern über das De-minimis-Programm 2024. Sprechen Sie uns direkt auf die Förderung an, wir schauen, was für Sie möglich ist.

Berechtigt zur Teilnahme am Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, früher bekannt als De-Minimis, sind im Wesentlichen Unternehmen, die im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr aktiv sind und mindestens ein schweres Nutzfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 Tonnen besitzen oder halten.

Aufgrund sich ändernder Gesetze und kontinuierlicher Innovationen sind regelmäßige Aktualisierungen des De-Minimis Maßnahmenkatalogs erforderlich, z.B. für Ladungssicherung (nur bis 2022 förderfähig) und LKW-Reifen. Die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme entnehmen Sie bitte dem aktuellen Maßnahmenkatalog für 2024. Da die Förderfähigkeit für 2024 noch nicht sicher ist, empfehlen wir, vor einer Investitionsentscheidung das Bundesamt für Logistik und Mobilität (früher: Bundesamt für Güterverkehr) zu kontaktieren oder einen Fachexperten zu konsultieren.

Einen Überblick zu den Änderungen des Förderprogramms De-minimis gibt es direkt auf der Internetseite des BALM.

DE-MINIMIS 2024 – KOMPAKTE ÜBERSICHT

Antragsverfahren
  • Antragsstart: 5. Februar 2024
  • Letztmöglicher Termin für Antragstellung: 31. Mai 2024
Antragsverfahren
  • Grundlage ist das Antragsdokument (s. Downloadbereich des De-Minimis-Antragsportals des Bundesamts für Güterverkehr (BAG)
  • Benennung konkreter Maßnahmen nicht notwendig
  • Zuwendungsbescheid bei positivem Bescheid
Förderhöhe
  • je schweres Nutzfahrzeug bis zu 2.000 Euro
  • unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag 33.000 Euro
Stichtag Haltereigenschaft
  • 1. Dezember 2023
Durchführung der Maßnahmen / Bewilligungszeitraum
  • Der De-Minimis Bewilligungszeitraum ist auf dem De-minimis Zuwendungsbescheid angegeben.
Änderungen bei förderfähigen Maßnahmen
  • Neu: Intelligenter Tachograph der 2. Version
  • Telematiksysteme bleiben förderfähig (Effizienzsteigerung)
  • Abbiegeassistenten fallen auch wieder unter die De-minimis-Förderung
Nützliche Links

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