Geld vom Staat - Fördermittel für das Transportgewerbe


2012 gehen die Förderprogramme in die nächste Runde. Dem Transportgewerbe werden jährlich 600 Mio. € Fördermittel im Rahmen der Mautharmonisierung zur Verfügung gestellt. Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren LKW im Fuhrpark können ab sofort von diesen Förderprogrammen profitieren.

Durch diese Programme wird z. B. die Anschaffung von Navigations- und Telematiksystemen oder auch Hard- und Software für den digitalen Tachographen bis zu 90 % gefördert. Darüber hinaus werden auch Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter über Fördermittel bezuschusst. 

Durch diese Fördermittel erhalten viele Investitionsvorhaben eine besondere Attraktivität. Die vom Unternehmer selbst aufzubringenden Mittel reduzieren sich erheblich. Je nach Konstellation kann der Eigenanteil des Betriebs auf nur noch 10 % sinken. Das heißt, die Amortisationszeiten effizienzsteigernder Anschaffungen verkürzen sich erheblich. Besonders Maßnahmen rund um den digitalen Tachographen wie Systeme zum
Massenspeicher-Download, Auslesestationen und Erweiterungen der Archivierungssoftware, aber auch Telematiklösungen, rücken in den Mittelpunkt des Interesses.

Darüber hinaus werden auch
Seminare für Fahrer und Disponenten zum Thema digitaler Tachograph und Archivierunssoftware gefördert. Besonders interessant erscheint hier, dass zu den externen Seminarkosten auch die Personalkosten der Schulungsteilnehmer für die Berechnung der Fördermittel angesetzt werden können.

Die Mittel werden über zwei Förderprogramme verteilt. Das Programm Sicherheit und Umwelt, auch De-Minimis-Beihilfe genannt, und das Programm zur Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung stellen die Rahmenbedingungen der Förderung dar. 

Die Anträge für den Förderzeitraum 2012 können seit dem 01.10.2011 gestellt werden.

Die Antragsfrist für Aus- und Weiterbildung endet am 15.01.2012, die Antragsfrist für De-Minimis am 28.02.2012.
 
Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe kann ein Unternehmen jährlich maximal 33.000 € Zuschüsse erhalten. Maßgeblich für die Bestimmung des maximalen Förderbetrags ist die Anzahl der am 30.09.2011 zugelassenen Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht.

Im Förderjahr 2012 beträgt der Fördersatz  2.000 € pro Fahrzeug. Für einen Fuhrpark mit z. B. 10 schweren LKW errechnet sich ein Förderbudget von 20.000 €, sofern die Lkw vor dem 30.09.2011 zugelassen wurden.  Das bedeutet, dass mit dieser Summe z. B. die Nachrüstung von Remote Download-Systemen für 20 Fahrzeuge finanziert werden kann. So lässt sich die Datenübertragung vom DTCO (Fahrerkarte und Massenspeicher)  vom Staat finanzieren.

Das Aus- und Weiterbildungsprogramm  bietet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss von bis zu 70 %. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter über dieses Förderprogramm bis zu 70 % bezuschussen lassen können.

Sie haben zum Förderprogramm oder zu förderfähigen Produkten noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an, Telefon 0911 52705-250.


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